Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) informiert über spezielle zahnärzliche Leistungen für o.g. Menschen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zu diesen Leistungen gehören in bestimmten Fällen (insbesondere bei eingeschränkter Mobilität) z.B.:

  • aufsuchenden zahnärztliche Versorgung,
  • Erhebung des Mundgesundheitsstatus,
  • regelmäßige Überprüfung des individuellen Mundgesundheitsplans,
  • Aufklärung zur Mundgesundheit,
  • Entfernung von Zahnstein,
  • Übernahme der Kosten für Taxi- oder Krankenfahrten zu einer ambulanten Behandlung in der Zahnarztpraxis.

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