Was ist eine Pflege-Wohngemeinschaft?
In einer Pflege-Wohngemeinschaft bewohnt jeder sein eigenes Zimmer mit seinen eigenen Möbeln. Küche, Bäder und Wohnzimmer werden jedoch gemeinsam genutzt. Grundsätzliche Merkmale der Berliner Pflege-Wohngemeinschaften sind (als Abgrenzung zum Pflegeheim):
- Die Anzahl der Bewohnenden liegt zwischen 3 bis 12 Personen.
- Ein wesentlicher Zweck des Zusammenwohnens ist eine gemeinschaftliche Haushaltsführung der Bewohnenden.
- Die Bewohnenden erhalten von einem oder mehreren Leistungsanbietern vereinbarte Pflege-, Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen.
- Der Leistungsanbieter hat keine Büro-, Betriebs- oder Geschäftsräume in der Pflege-Wohngemeinschaft.
- Die Pflege-Wohngemeinschaft ist kein organisatorischer Bestandteil einer stationären Einrichtung (Pflegeheim).
Das Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) unterscheidet zusätzlich zwischen selbst- und anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften. Die beiden Wohnformen unterscheiden sich im Wesentlichen wie folgt:
Selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft
Die Bewohnenden dieser Wohnform gestalten das Zusammenleben und die Alltagsgestaltung vollständig selbst und organisieren gemeinsam ihre Haushaltsführung. Sie erwerben eigenverantwortlich Pflege- und Betreuungsleistungen bei Leistungserbringern ihrer Wahl. Sie schließen darüber mit dem von ihnen beauftragten Diensten einen individuellen Vertrag ab, der von dem geschlossenen Mietvertrag mit dem Vermieter unabhängig ist.
Diese Wohnform unterliegt wenig staatlicher Kontrolle. Dieses gibt den Bewohnenden Raum für privates wie für gemeinschaftliches Leben. Sie gewährleistet große Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, jedoch nur dann, wenn die Bewohnenden oder deren rechtliche Vertretungen sich aktiv einbringen. Leider ist diese selbstbestimmte Wohnform in Berlin nur sehr selten anzutreffen.
Anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft
Die meisten Bewohnenden der Pflege-Wohngemeinschaften, die den Ambulanten Pflegedienst Regina Zukanovic zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Pflege-, Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen beauftragt haben, sind krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Pflege-Wohngemeinschaften vollständig selbst zu verantworten. Auch nehmen deren gesetzliche Vertretungen aus unterschiedlichen Gründen in den meisten Fällen nicht das vollständige Vertretungsrecht für die Bewohnenden hinsichtlich der gesetzlich vorgesehenen Selbst- und Mitbestimmung wahr. Daher handelt es sich bei dieser Wohnform um anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften. Dadurch hat der Pflegedienst eine Anzahl rechtlicher Anforderungen umzusetzen. Eine Übersicht wichtiger unabhängiger Berliner Ansprechpartner für Pflege-Wohngemeinschaften finden Sie hier …
Um Bewohnenden anbieterverantworteter Pflege-Wohngemeinschaften die Teilhabe an der Gesellschaft besser zu ermöglichen (Sozialraumintegration), kann das Tätigwerden einer/mehrerer vom Pflegedienst unabhängiger ehrenamtlicher Vertrauensperson/en hilfreich sein. Unterstützung finden diese Vertrauenspersonen durch die „Berliner Vertrauensstelle“ mehr … (Link zur Vertrauensstelle).
Jede Pflege-Wohngemeinschaft muss vom beauftragten Leistungsanbieter an die Berliner Heimaufsicht gemeldet werden. Die Berliner Heimaufsicht prüft, ob die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten werden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Bereich Heimaufsicht) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG).
Pflege-Wohngemeinschaften, die uns als Pflegedienst beauftragt haben
Wir betreuen Pflege-Wohngemeinschaften des Vereins zur Förderung altersgerechten Wohnens (FAW) in der Frankfurter Allee und in der Rhinstraße in Berlin-Lichtenberg. Die Informationsbroschüre des Vermieters FAW kann hier … heruntergeladen werden. Die überschaubaren Gemeinschaften bilden die Grundlage für einen Ort, in dem Lebensqualität und soziale Teilhabe im Vordergrund stehen.
Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sind dann anwesend, wenn sie die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsleistungen für Sie erbringen. Eine 24-Stunden-Anwesenheit in einer Pflege-Wohngemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn mehrere/ein dementiell erkrankte/r Bewohner in der Pflege-Wohngemeinschaft wohnen/t. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte kümmern sich um Ihre Belange und sorgen für überschaubare Tagesabläufe. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Strukturen zu schaffen, die die Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigen.
Körperbezogene Pflegeleistungen und Behandlungspflegen werden durch uns ebenso übernommen, wie Hilfestellungen bei der Haushaltsführung. Die Pflegekräfte und zusätzlich eingesetzte Betreuungsassistenten sorgen für einen abwechslungsreichen Alltag durch regelmäßiges Spazierengehen, Singen, Basteln, Zeitung vorlesen und Vieles mehr.
Pflege-Wohngemeinschaften Rhinstraße
Die Pflege-Wohngemeinschaften in der Rhinstraße werden von jeweils 4 Mitgliedern bewohnt.
In fußläufiger Nähe befindet sich der Landschaftspark Herzberge, der zu Spaziergängen und zum Verweilen einlädt.
Die sehr gute Verkehrsanbindung ist durch die naheliegende Tram – Haltestelle Meeranerstr. und durch den per Tram in 4 Minuten erreichbaren S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost gewährleistet.
Pflege-Wohngemeinschaften Frankfurter Allee
In den Pflege-Wohngemeinschaften der Frankfurter Allee in Berlin Lichtenberg wohnen zwischen 7 bis 8 Mitglieder. Die barrierearm gestalteten Wohnungen liegen im Hochparterre und sind über einen stufenlos besteigbaren Fahrstuhl zu erreichen. Die Mittelpunkte bilden die großen Gemeinschaftsräume mit integrierter Küche zum gemeinsamen Essen, Verweilen, Spielen und Fernsehen.
Die Wohnungen haben eine ausgezeichnete infrastrukturelle Anbindung. U+S- Bahn, sowie ein großes Einkaufszentrum sind fußläufig zu erreichen. Für kürzere oder längere Spaziergänge stehen in unmittelbarer Umgebung mehrere Grünzüge und der Stadtpark Lichtenberg zur Verfügung.
Besondere Leistungen in Pflege-Wohngemeinschaften
Für den Auf-/Umbau einer Pflege-Wohngemeinschaft kann die Pflegekasse eine einmalige Anschubfinanzierung i.H.v 2.500 € pro Bewohner (maximal 10.000 € pro Wohngruppe) gewähren.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes in der Wohngruppe i.H.v. 4.000 € pro Bewohner zu erhalten (maximal 16.000 € pro Wohngruppe).
Sollten mindestens 3 Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 in Ihrer Wohngruppe wohnen, erhält jeder Bewohner auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse einen sogenannten Wohngruppenzuschlag i.H.v. 214 € als Sachleistung für Hilfen einer Präsenzkraft. Mit dem Wohngruppenzuschlag werden beispielsweise folgende besondere Aufwendungen finanziert, die nicht über die „Pflegesachleistungen“ der Pflegekasse abgedeckt werden, jedoch mit dem Wohnen in einer Wohngemeinschaft einhergehen:
- Hilfen bei dem Ein-/Umzug in die Wohngemeinschaft,
- Hilfen bei der Ausgestaltung, Möblierung des privaten Wohnraums,
- Hilfen bei der Gestaltung, Möblierung von gemeinsam genutzten Wohnräumen,
- Hilfen bei mietvertraglichen Klärungen,
- Hilfen bei der Klärung von Reparaturen, Renovierungen
- Hilfen bei der Klärung sozialrechtlicher Ansprüche.