Ein Umzug kann unvermeidbar sein, wenn die bisherige Wohnung nicht den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren, wenn der Umzug eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen darstellt. mehr … (Link zu nullbarriere.de)