Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson an der Pflege gehindert ist. Dieser kann nicht nur tage- oder wochenweise, sondern auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Genauere Ausführungen dazu finden sich nicht direkt im Gesetzestext des § 39 SGB XI (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson). Diese finden sich in dem „Gemeinsamen Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI“. mehr … (Seiten 191-192 des PDF-Downloads)