Der Sozialverband VdK Deutschland informiert über den Anspruch auf Kurzzeitpflege, auch wenn kein Pflegegrad besteht (§ 39c SGB V). Voraussetzung ist, dass eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung einer Krankheit – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt – vorliegt und die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 1a SGB V) nicht ausreichen. mehr …