Seit dem 01.01.2022 können Pflegefachkräfte Empfehlungen für eine Reihe von Hilfs- oder Pflegehilfsmitteln abgeben. Durch dieses Verfahren ist eine ärztliche Verordnung nicht mehr notwendig. Die dazuhörigen „Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 Satz 6 SGB XI“ finden Sie hier …