Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BSE) ist die Aufsichtsbehörde vieler Sozialversicherungsträger. Sollte ein Sozialversicherter mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu richten. mehr …