Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen vorgeworfene Behandlungs- und Pflegefehler. Die einheitliche Begutachtung nach aktuellen fachlichen Maßstäben und Kriterien haben die Medizinischen Dienste nach dem „Begutachtungsleitfaden Behandlungsfehler und Pflegefehler“ durchzuführen. mehr …