Wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson eine (oder mehrere) pflegebedürftige Person/en:
- mit mindestens Pflegegrad 2
- wenigstens zehn Stunden wöchentlich,
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche,
- in der häuslichen Umgebung pflegt (Mindestpflegeumfang),
könnten für die Pflegeperson zusätzliche Rentenansprüche bestehen. Die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung informiert umfangreich über die Voraussetzungen für diese Ansprüche. mehr …
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