Wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson eine (oder mehrere) pflegebedürftige Person/en:

  • mit mindestens Pflegegrad 2
  • wenigstens zehn Stunden wöchentlich,
  • verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche,
  • in der häuslichen Umgebung pflegt (Mindestpflegeumfang),

könnten für die Pflegeperson zusätzliche Rentenansprüche bestehen. Die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung informiert umfangreich über die Voraussetzungen für diese Ansprüche. mehr …