Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält auf ihrer Website Informationen zum Thema Elternunterhalt bereit. Der sogenannte Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Diese Verpflichtung besteht jedoch erst, wenn ein Kind ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 € hat (gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII). mehr …
Inhaltsverzeichnis:
- Müssen Kinder in jedem Fall für die Pflege der Eltern zahlen?
- Für wen gibt es die Entlastung?
- Für wen gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz nicht?
- Was ist das Schonvermögen?
- Wer ist zum Elternunterhalt verpflichtet?
- Was gehört zum „Jahresbruttoeinkommen“?
- Welche Auskunftspflicht besteht?
- Können meine Eltern auf Zahlungen verzichten?
- Ein Sonderproblem: Rückforderung von Schenkungen.
Neueste Kommentare