Ein Umzug kann unvermeidbar sein, wenn die bisherige Wohnung nicht den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren, wenn der Umzug eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen darstellt. mehr … (Link zu nullbarriere.de)
Umzugskostenzuschuss durch Pflegekasse für Pflegebedürftige
von Stephan Bockholt | Aug. 29, 2023 | 0 Kommentare
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