Kann im Rentenalter auf Dauer der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden, könnte ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter bestehen (§§ 41 ff SGB XII).
Um ermitteln zu können, ob ein Anspruch besteht oder in welcher Höhe dieser besteht, hält der Sozialverband VdK einen kostenlosen „Grundsicherungs-Rechner“ auf seiner Internetseite bereit. mehr …
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