Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert über den Anspruch von Krankenversicherten auf Überprüfung der Verträglichkeit der eingenommenen Medikamente untereinander (Wechselwirkungs-Check). mehr …
Grundsätzliches:
- die Medikationsanalyse steht Krankenversicherten zu, die mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente regelmäßig einnehmen,
- sie muss durch speziell geschulte und zertifizierte Apotheker-/innen durchgeführt werden (auch im häuslichen Umfeld),
- der Anspruch besteht 1x im Jahr oder bei erheblicher Umstellung der Medikation,
- die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medikationsanalyse.
Neueste Kommentare