Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert über den Anspruch von Krankenversicherten auf Überprüfung der Verträglichkeit der eingenommenen Medikamente untereinander (Wechselwirkungs-Check). mehr …

Grundsätzliches:

  • die Medikationsanalyse steht Krankenversicherten zu, die mindestens 5 ärztlich verordnete Medikamente regelmäßig einnehmen,
  • sie muss durch speziell geschulte und zertifizierte Apotheker-/innen durchgeführt werden (auch im häuslichen Umfeld),
  • der Anspruch besteht 1x im Jahr oder bei erheblicher Umstellung der Medikation,
  • die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Medikationsanalyse.