Neben dem „blauen EU-Parkausweis“ bei vorliegender Schwerbehinderung mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlicher Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder bestimmten schweren Erkrankungen, gibt es Parkerleichterungen für weitere schwerbehinderte Personen.
Der „orangefarbene Parkausweis auf Bundesländerebene“ steht schwerbehindeten Personen zu, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind. Die detaillierten Anspruchsvoraussetzungen und Arten der Parkerleichterungen finden sich bei den entsprechenden bezirklichen Straßenverkehrsbehörden Berlins. mehr … (Beispiel)
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