Krankenkassen lehnen häufig notwendige Behandlungspflegen (Medikamentengabe, Injektionen etc.) ab, da der verordnende Arzt das dazugehörige Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege nicht richtig ausgefüllt hat.

Vor Einreichen der Verordnung bei der Krankenkasse, sollte daher überprüft werden, ob diese vom verordnenden Arzt richtig ausgestellt wurde. Dieses ist bedeutsam, um unnötige Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse zu vermeiden. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen bietet dazu eine hilfreiche Ausfüllhilfe.