Die Inhaber der Pflegedienste sind verpflichtet den Pflegefachkräften sichere Produkte zu Verfügung zu stellen. Dieses soll das Infektionsrisiko der Pflegefachkräfte verringern. Daher ist bei der Verwendung von Injektions-/Pen-Nadeln, Blutzuckerlanzetten und Ähnlichem auf die Auswahl sicherer Produkte zu achten. Ein Übersicht anwendbarer Produkte findet sich auf der Seite „Verzeichnis sicherer Produkte“.
Umfangreiche Informationen zu dem Thema Vermeidung von Nadelstichverletzungen sind zudem der Internetpräsenz „Riskio Nadelstich“ der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu entnehmen.
Neueste Kommentare