Die Kosten von „Hilfsmitteln“ werden nach Ausstellung einer ärztlichen Verordnung (Hilfsmittelrezept) von der Krankenkasse übernommen (z.B. Hörgeräte, Gehstock). Sie sollen helfen, die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung auszugleichen. Wohingegen die Kosten von „Pflegehilfsmitteln“ von der Pflegekasse getragen werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Pflegegrades. „Pflegehilfsmittel“ sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige ihren Alltag möglichst selbständig gestalten können und Beschwerden gelindert werden. Wesentlich soll das es dazu beitragen den Pflegenden die Unterstützung des Pflegebedürftigen zu erleichtern. Der Sozialverband VdK bietet in einem Video umfangreiche Informationen dazu. mehr … (YouTube-Video)