Menschen, bei denen ein Grad der Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „T“ festgestellt wurde, können, um zu Zielen in der Freizeit innerhalb Berlins hin und zurück zu gelangen, den Sonderfahrdienst nutzen (nicht für Fahrten zu Ärzten, Therapeuten, medizinischen Behandlungen in Krankenhäusern). Weitere Informationen dazu sind beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales zu erhalten. mehr …