In zwei Entscheidungen hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum entscheidend ist. Kann sich also eine Person dort nur mit erheblicher Anstrengung oder mit personeller Hilfe sicher fortbewegen, wird das Merkzeichen aG zuerkannt. Voraussetzung dafür ist, dass die Mobilitätseinschränkung einem Behinderungsgrad von mindestens 80 entspricht (Az. B 9 SB 1/22 R + Az. B 9 SB 8/21 R). mehr …