Ab dem 1.1.2022 haben Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige gemäß §39a SGB XI Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen (bis 50 Euro im Monat) zur Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPAs).

Die Digitalen Pflegeanwendungen sind Apps für mobile Geräte oder browserbasierte Anwendungen für den PC oder Laptop. Sie sollen einen Beitrag zur Gesundheitsförderung der Pflegebedürftigen (Übungen, Trainings) und der Interaktion und Kommunikation (mit Angehörigen, Pflegekräfte, Pflegedienste) leisten. mehr …

Weitere Hintergrundinformationen sind auch über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhältlich. mehr …