Ein Berufsbetreuer wirkte einer COVID-19-Impfung seiner 93-Jährigen an Demenz leidenden Betreuten entgegen. Daraufhin wurde er aus der Betreuung gerichtlich entlassen.

Begründung des Bundesverfassungsgerichtes (Az.: 1 BvR 1211/21): Wenn die COVID-19-Impfung angezeigt ist und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit der Betreuten besteht, ist der Betreuer in Erfüllung seiner besonderen Verantwortung für die betreute Person zur Einwilligung in die Maßnahme verpflichtet.

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