Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung für einen körperlich behinderten Miteigentümer im Gemeinschaftseigentum zu dulden sind. Konkret ging es um die Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe (Az. V ZR 244/22 und V ZR 33/23). mehr …