Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Unter körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden folgende Hilfen bei gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit verstanden (§ 36 SGB XI):

1. Waschen, Duschen, Baden + An-/Auskleiden,
2. Mund-/Zahnpflege,
3. Kämmen,
4. Rasieren,
5. Darm-/Blasenentleerung/Inkontinenzversorgung,
6. Zubereitung der Nahrung/Nahrungsaufnahme,
7. Verlassen/Wideraufsuchen des Schlafplatzes,
8. Gehen/Stehen/Treppensteigen,
9. Verlassen/Wideraufsuchen der Wohnung.

Prophylaxen: Vorbeugung der durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Komplikationen (z.B. Vorbeugen der Entstehung Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen, Stürzen, Schmerzen, Hautwundsein, Lungenentzündung, Mundpilz, Speicheldrüsenentzündung).
Förderung + Aktivierung: Erhalt oder Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten.

Die genannten Hilfen werden von uns in Form sogenannter „Leistungskomplexe“ erbracht. Unsere aktuellen Preise können Sie sich beispielsweise im „Pflegelotsten“ der vdek-Ersatzkassen anschauen.