Behandlungspflege

Die „Behandlungspflege“ nach § 37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die Ihr behandelnder Arzt an uns als ambulanten Pflegedienst delegiert. Sie ist häufig notwendig, wenn Sie nicht zu Ihrem Arzt gehen können und Sie nicht in der Lage sind, diese Maßnahmen selbst durchzuführen. Sie können auch über einige Tage in Anspruch genommen werden, wenn Sie bestimmte Maßnahmen erst erlernen müssen.

Ihr behandelnder Arzt kann folgende Behandlungspflegen an uns delegieren, die dann in der Regel von Pflegefachkräften (examinierte Kranken-/Altenpfleger) durchgeführt werden:

1. Blutdruck-/Blutzuckermessung,
2. Medikamente vorbereiten oder Einnahmehilfe,
3. An-/Ablegen eines Stützverbandes (Kompressionsverband),
4. An-/Ausziehen von Stützstrümpfen (Kompressionsstrümpfe),
5. Verabreichen von Augentropfen/-salbe,
6. Richten und Verabreichung von Injektionen (Spritzen),
7. Anhängen von ärztlich verordneten subkutan Infusionen,
8. Hilfe bei Zubereitung und Durchführung von Inhalationen,
9. Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes,
10. Behandlung eines bestehenden Druckgeschwüres,
11. Durchführung einer Sanierung bei MRE-Besiedelung,
12. Verabreichen von Medikamenten zur Darmentleerung,
13. Hilfen bei der Katheterisierung der Harnblase.

Bestimmte Behandlungspflegen werden in Berlin durch nicht examinierte Pflegefachkräfte ohne formale Qualifikation ausgeführt (z.B. bestimmte Medikamentengaben, An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen). Das ist möglich, wenn dies nach dem Ermessen der Pflegedienstleitung angezeigt erscheint. Zudem müssen die nicht examinierten Pflegekräfte über ausreichende Berufserfahrung in der Pflege verfügen. Ihnen wird das erforderliche Wissen theoretisch vermittelt und die erforderlichen Fähigkeiten anschließend in der Praxis angeleitet. Die Qualität der Leistungserbringung wird regelmäßig durch eine Pflegefachkraft kontrolliert.

Eine Übersicht aller Maßnahmen der Behandlungspflege, die Ihnen der Hausarzt verschreiben kann und was dabei zu berücksichtigen ist, findet sich in der sogenannten Richtlinie Häuslicher Krankenpflege. Über diese Richtlinie hinaus sind auch weitere Leistungen möglich. Für die Beantragung stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung Häuslicher Krankenpflege aus, damit wir die Behandlungpflege bei Ihnen zu Hause durchführen können.