
Was ist eine selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft?
Möchten Sie aufgrund einer Pflegebedürftigkeit nicht allein zu Hause oder in einem Pflegeheim leben, können Sie in Berlin in eine sogenannte „selbsverwaltete Pflege-Wohngemeinschaft“ nach § 5 Wohnteilhabegesetz (WTG)“ einziehen oder eine solche gründen.
In dieser selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaft bewohnt jeder sein eigenes Zimmer mit seinen eigenen Möbeln. Küche, Bäder und Wohnzimmer werden jedoch gemeinsam genutzt. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung können Sie sich z.B. an den Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens (FAW) wenden und mit diesem einen Mietvertrag abschließen.
Sie bestimmen zusammen mit Ihren Mitbewohnern ihr Zusammenleben und ihre Alltagsgestaltung selbst und organisieren gemeinsam ihre Haushaltsführung. Sie erwerben eigenverantwortlich Pflege- und Betreuungsleistungen bei Leistungserbringern ihrer Wahl. Sie schließen darüber mit dem von Ihnen beauftragten Dienst einen individuellen Vertrag ab, der von Ihrem Mietvertrag unabhängig ist.
Durch das selbstbestimmte Zusammenleben in einer selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaft ergeben sich für die Mitglieder folgende Vorteile:
- gemeinschaftliches Wohnen
- sehr hohe Anwesenheitszeit von Pflegekräften
- kein Umzug, auch wenn sich die Pflegebedüftigkeit erhöhen sollte
- Reduzierung der Haushalts- und Mietkosten (Kostenersparnis)
- selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensgestaltung
- und Vieles mehr …
Da die genannte Wohnform wenig staatlicher Kontrolle unterliegt, gibt Sie Ihnen Raum für privates wie für gemeinschaftliches Leben. Sie gewährleistet Ihnen große Einfluss- und Mitgestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie sich aktiv einbringen. In unserer Broschüre „Selbst- und Mitbestimmungsrechte in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ können Sie sich detailliert über Ihre Rechte informieren.
Weitere Informationen und Broschüren zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften finden Sie beim Berliner Sozialsenat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Berliner ambulant betreuten Wohngemeinschaften finden sich in dem Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG).
Jede dieser Pflege-Wohngemeinschaften muss vom beauftragten Pflegedienst an die Berliner Heimaufsicht gemeldet werden. Die Berliner Heimaufsicht prüft, ob die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.


Selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften, die uns als Pflegedienst beauftragt haben
Wir betreuen selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften des Vereins zur Förderung altersgerechten Wohnens (FAW) in der Frankfurter Allee und in der Rhinstraße in Berlin-Lichtenberg. Die überschaubaren Gemeinschaften bilden die Grundlage für einen Ort, in dem Lebensqualität und soziale Teilhabe im Vordergrund stehen.
Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sind dann anwesend, wenn sie die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsleistungen für Sie erbringen. Eine 24-Stunden-Anwesenheit in Ihrer Wohngemeinschaft ist nur dann gegeben, wenn mehrere/ein dementiell erkrankte/r Bewohner in Ihrer Pflege-Wohngemeinschaft wohnen/t. Sie kümmern sich um Ihre Belange und sorgen für überschaubare Tagesabläufe. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Strukturen zu schaffen, die die Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigen.
Körperbezogene Pflegeleistungen und Behandlungspflegen werden durch uns ebenso übernommen, wie Hilfestellungen bei der Haushaltsführung. Die Pflegekräfte und zusätzlich eingesetzte Betreuungsassistenten sorgen für einen abwechslungsreichen Alltag durch regelmäßiges Spazierengehen, Singen, Basteln, Zeitung vorlesen und Ausflüge z.B in dem nicht weit entfernten Tierpark Berlin.

Selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften Rhinstraße
Die selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften in der Rhinstraße werden von 3 – 5 Mitgliedern bewohnt.
In fußläufiger Nähe befindet sich der Landschaftspark Herzberge, der zu Spaziergängen und zum Verweilen einlädt.
Die sehr gute Verkehrsanbindung ist durch die naheliegende Tram – Haltestelle Meeranerstr. und durch den per Tram in 4 Minuten erreichbaren S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost gewährleistet.

Selbstverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften Frankfurter Allee
In den selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften der Frankfurter Allee in Berlin Lichtenberg wohnen bis zu 8 Mitglieder. Die barrierearm gestalteten Wohnungen liegen im Hochparterre und sind über einen stufenlos besteigbaren Fahrstuhl zu erreichen. Die Mittelpunkte bilden die großen Gemeinschaftsräume mit integrierter Küche zum gemeinsamen Essen, Verweilen, Spielen und Fernsehen.
Die Wohnungen haben eine ausgezeichnete infrastrukturelle Anbindung. U+S- Bahn, sowie ein großes Einkaufszentrum sind fußläufig zu erreichen. Für kürzere oder längere Spaziergänge stehen in unmittelbarer Umgebung mehrere Grünzüge und der Stadtpark Lichtenberg zur Verfügung.
Besondere Leistungen in Pflege-Wohngemeinschaften
Für den Auf-/Umbau einer Pflege-Wohngemeinschaft kann die Pflegekasse eine einmalige Anschubfinanzierung i.H.v 2.500 € pro Bewohner (maximal 10.000 € pro Wohngruppe) gewähren.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes in der Wohngruppe i.H.v. 4.000 € pro Bewohner zu erhalten (maximal 16.000 € pro Wohngruppe).
Sollten mindestens 3 Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 in Ihrer Wohngruppe wohnen, erhält jeder Bewohner auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse einen sogenannten Wohngruppenzuschlag i.H.v. 214 € als Sachleistung für Hilfen einer Präsenzkraft. Mit dem Wohngruppenzuschlag werden beispielsweise folgende besondere Aufwendungen finanziert, die nicht über die „Pflegesachleistungen“ der Pflegekasse abgedeckt werden, jedoch mit dem Wohnen in einer Wohngemeinschaft einhergehen:
- Hilfen bei dem Ein-/Umzug in die Wohngemeinschaft,
- Hilfen bei der Ausgestaltung, Möblierung des privaten Wohnraums,
- Hilfen bei der Gestaltung, Möblierung von gemeinsam genutzten Wohnräumen,
- Hilfen bei mietvertraglichen Klärungen,
- Hilfen bei der Klärung von Reparaturen, Renovierungen
- Hilfen bei der Klärung sozialrechtlicher Ansprüche.